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- Statuten – 1. Allgemeiner Teil 1.1 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist unantastbar. 1.2 Name und Farben 1.2.1 Der offizielle Name lautet Albania Müsse 2002 1.2.2 Die Farben des Teams Albania Müsse 02 sind rot-schwarz 1.3 Webpräsenz Die Internetpräsenz des Teams ist unter der URL www.a-02.de.vu zu erreichen. 1.4 Teamkürzel Das offizielle Teamkürzel des Teams ist A02 1.5 Spielstätte 1.5.1 Die offizielle Spielstätte von Albania Müsse 02 befindet sich auf dem Jagdhaus. 1.5.2 Sie trägt den offiziellen Namen AlbaniaArena. Sie ist in ehren, sauber zu halten und mit Respekt zu betrachten. Der Verein sollte dazu streben alle Heimspiele in der AlbaniaArena auszutragen. 1.5.3 Das Trainingsgelände von Albania Müsse 02 befindet sich am roten Tor. Hier sei besonders drauf hingewiesen, dass das Rauchen in der Nähe des Holzstapels untersagt ist und der Komposthaufen kein Mülleimer ist. 1.5.4 Das Vereinsheim ist die Hütte bei Baxmanns. Auch dieses ist nach Versammlungen aufzuräumen. Pokale, Urkunden, Verträge werden dort aufbewahrt. 1.6 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft bei Albania Müsse ist in zwei Sektion unterteilt. Man unterscheidet die Anwärterzeit und die Vollmitgliedschaft. Beide Zeiträume sind im jeweiligen Spielervertrag festgehalten. 1.7 Neuzugänge Eine Person, die für das Team von Albania Müsse spielen möchte, muss in einer Versammlung des Teams durch einen Spieler von Albania Müsse 02 vorgeschlagen werden. Die Aufnahme dieser Person in die darauf folgende Anwärterzeit erfolgt bei dem erreichen von 51% der Stimmen der wahlberechtigten Spieler, die während dieser Versammlung anwesend sind. Die darauf folgende Anwärterzeit ist zeitlich in dem Spielervertrag festgelegt. In dieser Zeit muss ein Probetraining in der AlbaniaArena und ein Probetraining beim roten Tor absolviert werden. Eine Trainingseinheit muss aus dem Spiel „Einmal berühren“ bestehen und es müssen mind.70% der Spieler anwesend sein. Des weiteren nutzt der Verein diesen Zeitraum, um sich ein ausführliches Bild über den Anwärter zu machen. Am Ende der Anwärterzeit bedarf es einer Spielerversammlung, um den Anwärter in die Vollmitgliedschaft zu überführen. Dies geschieht indem die Person zunächst in dieser Versammlung bekundet, „Warum er das Bedürfnis pflegt bei Albania Müsse 02 zu spielen“. Um dann als Vollmitglied in das Team aufgenommen werden zu können, benötigt die Person 100% der Stimmen aller Spieler. 1.8 Spielervertrag 1.8.1 Der Spielervertrag unterliegt einer Befristung und einer Anwärterzeit, die im Vertrag festgehalten sind. 1.8.2 Ein Vertrag wird erst mit der Unterschrift vom Neuzugang und zwei Vollmitgliedern des Teams Albania Müsse 02 gültig. 1.8.3 Im Falle von materiellem Zugewinn des Teams durch eventuelle Sponsoren müssen gegebenenfalls Neuverhandlungen über die Vertragslaufzeiten bzw. Befristung des Spielervertrages in Abstimmung mit den Sponsoren und dem Team geführt werden, sofern der Spieler die materiellen Zugewinne aus dem Sponsoring anteilsmäßig in Anspruch nehmen möchte. 1.8.4 Ein Vertrag kann erst 2 Wochen vor seinem Ablaufen verlängert werden. Dies Bedarf die Zustimmung von 51% der Spieler von Albania Müsse 02. 1.9 Team Das Team erklärt sich unter dem Namen Albania Müsse zur erfolgsorientierten Spielervereinigung. D.h. der überwiegende Bestehensgrund ist die gemeinsame Ausübung von Fußball. Außerspielerische Beziehungen zwischen den Spielern des Teams sind dennoch explizit erwünscht. 1.10 Mitgliedschaft in anderen Spielervereinigungen Die aktive Mitgliedschaft in anderen Vereinen ist dem Spieler gestattet. 1.11 Vertreter der Spielerschaft Jedem Vollmitglied wird ein Monat zugeteilt, in dem er Vertreter des Spielerschaft (kurz: Spielervertreter) ist. Seine Aufgaben sind: - die Eröffnung der Versammlungen, indem er einige Worte zur derzeitigen Situation des Teams an die Mitglieder richtet - Probleme und Konflikte innerhalb des Teams zu lösen bzw. frühzeitig versucht zu vermeiden - Kontakt zu den Fans von Albania Müsse 02 herstellt und pflegt. Insbesondere zu Mitgliedern des Fanclubs 2. Rechte und Pflichten des Spielers 2.1 Mitgliedsbeiträge Der Spieler verpflichtet sich nach der Übernahme in die Vollmitgliedschaft die vom Team festgelegten monatlichen Beiträge von 2, 00 € unaufgefordert an den Kassenwart zu entrichten. Vorrauszahlungen sind gestattet. Versäumt ein Spieler eine Mitgliedsbeitragszahlung zu bezahlen, so ist der doppelte Geldbetrag als Strafbetrag an den Kassenwart zu entrichten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen : regulärer Beitrag (a) + Strafbetrag (a) = doppelter Strafbetrag (2a). Weiterhin können für einzelne Spiele, Turniere erforderliche Beiträge fällig werden. Diese sind umgehend nach Fälligkeit zu entrichten, falls die Teilnahme an kostenpflichtigen Spielen oder Turnieren mit einer 51% Mehrheit aus dem Team beschlossen wird und eine Sicherung der Teilnahme durch Sponsorenfinanzierung nicht möglich ist. 2.2 Anwesenheit Der Spieler hat im Regelfall spätestens 30 Minuten vor Beginn des Spielzeitraumes und zu jeder Versammlung des Teams anwesend zu sein und diese Anwesenheit auch dem Spielervertreter und/oder seinen Mitspielern zu signalisieren. 2.2.1 Entschuldigte Abwesenheit Liegen edukative oder berufliche Gründe für eine Abwesenheit vor oder ist der Spieler durch höhere Gewalt verhindert, so gilt der Spieler als „entschuldigt abwesend“. Im Falle der Verhinderung des Spielers durch edukative oder berufliche Gründe muss der Spieler den Spielervertreter, sobald ihm diese Gründe bekannt werden, informieren. Der Spieler sollte stets bemüht sein, einen eventuellen Ersatz für sich zu finden, damit dieser den Spielbetrieb von Albania Müsse 02 wieder herstellt. 2.2.2 Unentschuldigte Abwesenheit Ist der Spieler ohne Vorliegen der unter Punkt 2.3.1 genannten Gründe abwesend, so gilt er als unentschuldigt abwesend. Insbesondere werden spontane Freizeitaktivitäten nicht als hinreichender Grund für eine Abwesenheit angesehen. Auch eine eventuelle Anwesenheit eines Ersatzspielers kann nicht als Argument zur Entschuldigung einer Abwesenheit herangezogen werden, da das Team bemüht ist, möglichst immer mit dem jeweils aktiven Kader zu spielen. Der Spielervertreter behält es sich vor, überdurchschnittlich häufige Verhinderung durch höhere Gewalten hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit anzuzweifeln und gegebenenfalls die Abwesenheit als unentschuldigt einzustufen. 2.2.3 Angekündigte einmalige Abwesenheit Wird eine einmalige Abwesenheit mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt, so gilt diese ohne Angabe von Gründen als entschuldigt. Eine Abwesenheit gilt als einmalig, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehrend ist und nicht übermäßig häufig auftritt. Im Zweifelsfall entscheidet der Spielervertreter über die Einstufung einer angekündigten Abwesenheit als einmalig. Für eine Abwesenheit über einen über die o. g. 7 Tage hinausgehenden Zeitraum hinaus sind dem Spielervertreter die Gründe mitzuteilen. Über die Anerkennung einer einmaligen Abwesenheit von mehr als 7 Tagen als entschuldigte Abwesenheit entscheidet das Team im Einzelfall nach Nennung von hinreichenden Gründen durch den Spieler. 2.2.4 Training In der Jahreahauptversammlung 2007 des Vereins Albania Müsse 02 wurde ein Termin für ein regelmäßiges, wöchentliches Training festelegt. Dieser Termin ist jeden Samstag um 12 Uhr. Jedem Spieler der seine Abwesenheit nach 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3 nicht begründen kann, wird ein Strafbetrag von 2, 00 € aufgelegt. Dieser Betrag ist umgehend in die Mannschaftskasse zu entrichten. 2.3 Verhalten Der Spieler hat das Ansehen des Teams stets durch politisch korrektes Verhalten innerhalb und außerhalb des Spielbetriebs vor Schaden zu bewahren, sich also z.B. Spielern von anderen Teams gegenüber respektvoll und höflich zu betragen und vom unnötigen Insultieren dieser Spieler abzusehen, radikale und/oder menschenverachtende Äußerungen zu unterlassen und sich und sein Team zu jeder Zeit im bestmöglichen Licht dastehen zu lassen. 2.4 Mitbestimmungsrechte Der Spieler hat das Recht, als Vollmitglied des Teams bei anstehenden, das Team betreffenden Entscheidungen seine Meinung mit einer Vollmitgliedsstimme zu vertreten. Anstehende, das Team betreffende Entscheidungen werden vom Spielervertreter oder einem mit der Organisation betrauten Stellvertreter rechtzeitig bekannt gegeben, um dem Spieler das wohlüberlegte Abgeben seiner Stimme zu ermöglichen. 2.5 Straßenmannschaften neben Albania Müsse 2002 2.2.1 spielen in anderen Staßenmannschaften Einem Spieler, der sich in einer Vollmitgliedschaft von Albania Müsse 2002 befindet ist es untersagt anderen Straßenmannschaften auszuhelfen, sollte dadurch der Trainings- und Spielbetrieb von Albania Müsse 2002 beeinträchtigt werden. 2.2.2 andere Spieler Spielern, die keine Vollmitgliedschaft bei Albania Müsse 2002 haben, ist es untersagt bei Albania Müsse mitzuspielen. Dies bezieht sich nur auf den Spielbetrieb, nicht auf Trainingseinheiten. Sollte die Anzahl der Albania Müsse Spieler einen regulären Spielbetrieb oder die Teilnahme an Turnieren oder Spielern nicht zulassen, sind Ausnahmen erlaubt. 2.5 Kündigung durch den Spieler Der Spieler kann jederzeit seinen Austritt aus dem Team erklären. 2.6 Spielbetrieb 2.6.1 Drogen – und Alkoholmissbrauch ist 24 Std. vor dem Spiel untersagt 2.6.2 Bei den Spielen ist das offizielle Trikot zu tragen 2.6.3 Albania Müsse 02 ist ein Team und keine Ansammlung von Einzelspielern. Jeder Spieler unterstützt die Spielweise des Mitspielers, motiviert ihn, verzeiht alle Fehler und kämpft für jeden Spieler von Albania Müsse. 2.6.4 an dieser Stelle wird nochmal auf Punkt 2.3 hingewiesen 3. Rechte und Pflichten des Teams 3.1 Verwendung der Mitgliedsbeiträge Das Team ist verpflichtet, die von den Spielern entrichteten Mitgliedsbeiträge ausschließlich für die jeweils den Spielern bekannt gemachten Zwecke zu verwenden und den Spielern alle für das Team fälligen Rechnungen ungekürzt zugänglich zu machen. Außerdem bedürfen alle Investitionen einer Abstimmung, in der 70% die Investition bewilligen. 3.2 Anwesenheitsfeststellung Das Team ist verpflichtet, die Anwesenheit der Spieler wahrheitsgemäß festzustellen und Spieler im Falle der unentschuldigten Abwesenheit abzumahnen bzw. das Spielerverhältnis gemäß der unter Punk t3. 4 genannten Bedingungen aufzukündigen. 3.3 Mitbestimmungsrechte Das Team ist verpflichtet, den Spielern bei der Entscheidung über die Teilnahme an kostenpflichtigen Spielen oder Turnieren oder sonstigen Entscheidungen ein Recht auf Mitbestimmung durch Mehrheitsentscheidung einzuräumen. Eine Versammlung ist erst entscheidungsfähig, wenn 70% der Spieler anwesend sind und diese über eine Vollmitgliedschaft verfügen. Kritische Entscheidungen und Wahlen werden individuell geheim abgehalten. Brief- oder Telefonwahlen bzw. Entscheidungen sind genehmigt. Brief- oder Telefonwähler bzw. Stimmbeteiligter ergänzen den Spieleranteil einer Versammlung auf mgl. notwendige 70%. 3.4 Kündigung durch das Team Das Team kann dem Spieler das Spielerverhältnis bei einer Mehrheit von 51% der wahlberechtigten Stimmen kündigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vertreter der Spielerschaft. Sollte dieser Betroffen sein, so wird mit sofortiger Wirkung sein Vorgänger zum Spielervertreter ernannt. Bei Vorfällen beteiligte Spieler sind von der Abstimmung ausgeschlossen. 3.5 Sponsoring Das Team ist verpflichtet, den Spielern stets Optionen für Sponsorings zuzutragen und über den Umfang eines Sponsorings sowie die zu erbringenden Gegenleistungen zu informieren. Ferner ist das Team verpflichtet, dem Team über den Umfang der Inanspruchnahme von Sponsorings Rechenschaft abzulegen. Die Entscheidung, ein Sponsoringangebot anzunehmen, kommt durch Abstimmung durch das Team zustande, sofern 51% der stimmberechtigten Spieler zustimmen. 4. Änderung und Wandlung 4.1 Änderung und Wandlung der Inhalte dieses Spielervertrages Alle Änderungen an den Inhalten dieser Statuten bedürfen der Abstimmung in einer Versammlung. 4.2. Einsicht Die Statuten können jederzeit unter www.a-02.de.vu im Bereich „only-a02“ eingesehen werden und liegen außerdem in schriftlicher Ausführung im Vereinsheim aus, welche nach Absprache auch dort eingesehen werden können. 4.3. Erstellt Die Statuten von Albania Müsse 2002 ( Version 1.2 ) wurden am 20.12.06 erstellt. Sie umfassen vier Seiten. Die Statuten Version 1.2 wurde auf der Jahreshauptversammlung am 19.01.07 bestätigt, verlieren nach Änderung, die nach dem 20.01.07 stattgefunden haben, ihre Gültigkeit. Mit einer Unterschrift eines Spielers unter einen Spielervertrag von Albania Müsse 2002 sind die Statuten von Albania Müsse 2002 verbindlich für den Unterzeichner einzuhalten. Nur die original Statuten, die sich in schriftlicher Form im Vereinsheim befinden, sind gültig und verbindlich. |